Infos zum Thema HIV, Arbeit und Recht

Seit es wirkungsvolle Therapien gegen HIV gibt, ist dieses Thema immer wichtiger geworden. Die meisten Menschen mit HIV arbeiten, andere würden gerne (wieder) arbeiten. Anders formuliert: Eine HIV-Infektion allein ist im Arbeitsleben kein Hindernis. Menschen mit HIV können fast alle Berufe ausüben.

Trotzdem haben sie immer wieder spezielle Hürden zu nehmen – von der Einstellungsuntersuchung bis hin zur Frage, ob sie am Arbeitsplatz offen mit ihrer Infektion umgehen wollen.
Immer wieder berichten Menschen mit HIV von Diskriminierung am Arbeitsplatz – bis hin zur rechtswidrigen Kündigung. Andere hingegen erfahren von Vorgesetzten und Kollegen viel Unterstützung – oder erleben einfach einen ganz selbstverständlichen Umgang mit ihrer Infektion.

In diesem Bereich hat die Deutsche AIDS-Hilfe übersichtlich Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen zum Thema HIV und Arbeit zusammengestellt. 

Mythen und falsche Annahmen

Um das Thema HIV in der Arbeitswelt ranken sich nach wie vor einige Mythen. Manche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern und Arbeitsagenturen glauben daran, aber auch Menschen mit HIV selber. Diese falschen Annahmen verursachen unnötig Probleme und Angst. Sie lassen sich leicht aufklären.

Mythos 1: Ein HIV-positiver Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber mitteilen, dass er infiziert ist.

Falsch! Der Arbeitnehmer ist dazu nicht verpflichtet. Es gibt nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel bei Piloten.

Mythos 2: Der Arbeitgeber hat ein Recht darauf,  von der HIV-Infektion seines Mitarbeiters zu erfahren.

Falsch! Der Arbeitnehmer muss nicht einmal die Wahrheit sagen, wenn er gefragt wird, ob er HIV-positiv sei. Auch hier gibt es nur wenige Ausnahmen.  Das  bedeutet auch, dass Mitarbeiter von Arbeitsagenturen (ARGEN) und Jobcentern potenzielle Arbeitgeber nicht über die HIV-Infektion eines Arbeitsuchenden informieren dürfen.

Mythos 3: HIV-Positive dürfen nicht in der Gastronomie, mit Kindern und in Gesundheitsberufen arbeiten.

Falsch! Es gibt auch keinen Grund für entsprechende Verbote, denn HIV kann weder durch alltägliche Kontakte noch bei der Lebensmittelproduktion auf andere Menschen übertragen werden. Bei der medizinischen Behandlung besteht kein Risiko, so lange die üblichen Hygienevorschriften eingehalten werden. Die einzige Einschränkung: HIV-positive Ärzte und Pflegekräfte dürfen einige bestimmte chirurgische Tätigkeiten nicht mehr ausüben. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Einschränkungen

Grundsätzlich bestehen für Menschen mit HIV keine Einschränkungen bei der Berufswahl. Wer sich mit HIV infiziert, kann seinen Beruf in aller Regel weiter ausüben. Schließlich besteht im Arbeitsalltag kein Infektionsrisiko für Kollegen oder Kunden.

Anders stellt sich die Situation möglicherweise dar, wenn HIV zu schwerwiegenden Erkrankungen führt, die die Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränken.

In einigen wenigen Berufen gibt es außerdem Ausnahmen, zum Beispiel weil ein Risiko für andere Menschen entstehen könnte oder weil HIV-Positive in manche Länder nicht einreisen dürfen.

Weitere Informationen findest du hier.

Einstellung

Grundsätzlich gilt: Bei Bewerbungsgesprächen und Einstellungsuntersuchungen muss der Bewerber den Arbeitgeber nicht über seine HIV-Infektion informieren. Der Arbeitgeber darf auch nicht danach fragen. Stellt er die Frage trotzdem, darf der Arbeitnehmer sogar lügen.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur in wenigen Berufen. Der Arbeitgeber darf allerdings fragen, ob eine Krankheit besteht, die in absehbarer Zeit zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führen könnte. Ob das der Fall ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen, denn dank der HIV-Therapien sind auch HIV-Positive mit fortgeschrittener Infektion nach akuten Krankheitsphasen oft wieder arbeitsfähig.

Verschweigt jemand eine schwere Krankheit, ist die schlimmstmögliche arbeitsrechtliche Konsequenz das Ende des Arbeitsverhältnisses. Vor einem Einstellungsgespräch sollte man sich genau überlegen, wie man entsprechende Fragen beantworten möchte. Ein Gespräch mit dem Arzt oder eine Beratung in einer Aidshilfe können dabei helfen.

Weitere Infos findest du hier.

Schwerbehinderung

Schwerbehinderten Arbeitnehmern stehen ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent einige Sonderrechte zu ,die Nachteilsausgleich genannt werden. Zum Beispiel erhalten sie fünf Tage Urlaubz usätzlich. Außerdem können sie von ihrem Arbeitgeber verlangen, sie von Mehrarbeit freizustellen. Er muss ihre Arbeitszeit dann auf die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit beschränken.

Weitere Informationen findest du unter aidshilfe.de.

Kündigung

Eine HIV-Infektion allein ist kein Kündigungsgrund. Wer eine Kündigung erhält, weil er oder sie HIV-positiv ist, sollte das auf keinen Fall akzeptieren.

Eine Kündigung kann allerdings juristisch berechtigt sein, wenn man über längere Zeit schwer krank ist, zum Beispiel wenn eine Aids-definierende Erkrankung diagnostiziert wurde und keine Besserung durch Medikamente zu erwarten ist. In einem solchen Fall darf der Arbeitgeber – wie bei anderen Erkrankungen auch – eine so genannte „krankheitsbedingte Kündigung“ aussprechen.

Weitere Informationen zum Thema Kündigung findest du unter aidshilfe.de.